EXPERTISE

Dr. Markus Perkams ist Partner in der International Arbitration and Litigation Group von Addleshaw Goddard in Deutschland. Er ist sowohl als Rechtsanwalt in Deutschland als auch als Solicitor in England und Wales zugelassen. Markus Perkams berät und vertritt Mandanten in komplexen nationalen und internationalen Streitigkeiten, sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Seine Expertise deckt ein breites Spektrum an Themen ab, einschließlich Streitigkeiten, die das Wettbewerbsrecht, das Gesellschaftsrecht, die D&O-Haftpflichtversicherung, M&A-Verträge, Gesellschafter- und Joint-Venture-Verträge oder Lieferbeziehungen betreffen bzw. daraus resultieren. Seine Branchenexpertise bezieht sich auf viele verschiedene Industriezweige, wie z.B. Automobil, Banken, Bauwesen, Energie oder Telekommunikation.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Schutz ausländischer Investitionen durch internationale Investitionsabkommen und vergleichbare Instrumente. Neben seiner praktischen Erfahrung in diesem Bereich hat er einen regelmäßigen Lehrauftrag an der Universität Köln und ist als wissenschaftlicher Berater des International Investment Law Center Cologne (IILCC) tätig.

Bevor er zu Addleshaw Goddard kam, arbeitete Markus Perkams 13 Jahre lang bei zwei anderen internationalen Anwaltskanzleien in Frankfurt und London.

Erfahrung

Seine jüngsten Erfahrungen bei Addleshaw und seiner vorherigen Kanzlei umfassen die Vertretung von:

  • Einem großen Automobilhersteller in einem internationalen Schiedsverfahren und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren in den USA und in UK gegen einen in den USA ansässigen Zulieferer wegen der Gültigkeit eines langfristigen Liefervertrags;
  • Einem Investor im Bereich der Erneuerbaren Energien in einem internationalen Schiedsverfahren und einem damit verbundenen Unterlassungsverfahren vor einem deutschen Landgericht gegen den Entwickler eines Windparks;
  • Einem Joint Venture-Unternehmen in einem internationalen Schiedsverfahren und einem damit zusammenhängenden einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem britischen High Court gegen ein großes Ölunternehmen im Zusammenhang mit einer Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Erkundung von Ölfeldern;
  • Einem Private Equity-Fonds aus der DACH-Region als Kläger und Beklagten in zwei inländischen Schiedsverfahren nach Fusionen und Übernahmen wegen Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen, betrügerischer Falschdarstellungen und Steuerentschädigungsansprüchen;
  • Einer internationalen Bank in einem deutschen Landgerichtsverfahren gegen drei ehemalige Vorstände wegen deren Haftung für die Beteiligung der Bank an Cum/Ex-Transaktionen;
  • Einer deutschen Bank bei der Beurteilung und Durchsetzung ihrer D&O-Haftungsansprüche gegen eine Reihe ehemaliger Organmitglieder und deren Versicherer, die aus der Beteiligung der Bank an zahlreichen steuerlich motivierten Vermögenstransaktionen resultieren.
  • Einem Automobilunternehmen in Bezug auf die Abwehr zahlreicher individueller und kollektiver wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen Art. 101 AEUV;
  • Einem großen Bauunternehmen in einem drohenden Verfahren vor einem deutschen Landgericht wegen der Ausstellung von Erfüllungsgarantien für den Bau eines Kraftwerks in Lateinamerika;
  • Der Regierung eines Landes südlich der Sahara in einem Investor-Staat-Schiedsverfahren, das von einer staatlichen Ölgesellschaft wegen der Erschließung von Ölfeldern angestrengt wurde;
  • Einem Investor aus der GUS-Region in einem Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen ein nordafrikanisches Land wegen unfairer Behandlung und indirekter Enteignung seiner Vermögenswerte in der lokalen Telekommunikationsindustrie;
  • Einem großen Finanzinstitut bei der effektiven Planung seiner Investitionen in einem BRICS-Land, um sicherzustellen, dass es von dem bestmöglichen Investitionsschutz profitieren kann;
  • Einem großen Bauunternehmen bei der effektiven Durchsetzung eines Schiedsspruchs in einem Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen ein lateinamerikanisches Land.
Ausbildung

Markus Perkams studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und legte im Jahr 2002 das erste juristische Staatsexamen ab. Sein zweites juristisches Staatsexamen folgte im Jahr 2006 am Oberlandesgericht Berlin. Seinen Doktortitel erwarb Markus Perkams in 2007 an der Universität Würzburg.

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch
Veröffentlichungen
  • “Protection for Legal Persons,” in: International Investment Law, 2015
  • Co-author, “Grexit Concerns: How to Safeguard Assets Value,” IFLR, 2012
  • Co-Autor, “The Clawback – Can Arbitration Help Greek Bondholders Gain Redress?,” Legal Week, 2012
  • “The Concept of Indirect Expropriation in Comparative Public Law – Searching for Light in the Dark,” International Investment Law and Comparative Public Law, 2010
  • Co-Autor, “Internationales Wirtschaftsrecht,” 2010
  • Co-Autor, “THE PROTECTION OF INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS THROUGH IIAS,” TDM 2, 2009
Auszeichnungen
  • „Deutschlands beste Anwälte” für Konfliktlösung (Handelsblatt & Best Lawyers, seit 2021)