Unternehmen werden durch die fortschreitende Globalisierung und Digitalisierung mit zunehmend komplexer werdenden regulatorischen Anforderungen konfrontiert. Ihre Nichtbeachtung kann unangenehme Folgen wie Schadensersatzforderungen, Imageverluste und hohe Geldbußen nach sich ziehen. 

Zur Abwehr dieser Risiken entwickeln und implementieren wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte Compliance Management Systeme (CMS), optimieren bereits bestehende Compliance-Maßnahmen und passen sie an die veränderte Gesetzgebung an.

Bei angeblichen Compliance-Verstößen führen wir interne Untersuchungen durch, die dabei helfen, Sachverhalte professionell aufzuklären, den möglicherweise entstandenen Schaden für das Unternehmen zu begrenzen und aus den erkannten Fehlern für die Zukunft zu lernen. Wir beraten unsere Mandanten umfassend und interdisziplinär. Gegenüber Strafverfolgungs-, Aufsichts- und Kartellbehörden, aber auch dem Zoll und Finanz- sowie Datenschutzbehörden vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Verfahren und dort wo nötig auch vor Gerichten.

Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und verfolgen einen breiten, interdisziplinären Beratungsansatz. Gerade Compliance-Bemühungen und -Maßnahmen haben Bezüge zu einer Vielzahl an Rechtsgebieten, wie etwa dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Arbeits-, Datenschutz-, Kartell-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Spezialgesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und das kommende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind dabei nur zwei von vielen Beispielen für die stetig wachsenden Anforderungen an Unternehmen.

UNSERE LEISTUNGEN

Compliance Management Systeme

Wir beraten Sie bei der Einführung neuer sowie der Prüfung und Optimierung bestehender Compliance Management Systeme inklusive einer umfassenden Risiko- und Schwachstellenanalyse. Bei festgestellten Compliance-Verstößen und Änderungen der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen unterstützen wir Sie bei der Verbesserung und Anpassung Ihres CMS. 

Zur Entlastung von Unternehmen übernehmen wir auch die Beratung und Schulung des Compliance Officers und von Mitarbeitern. Wir unterstützen beim Auf- und Ausbau der Compliance-Organisation sowie der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und stehen hierfür auch als Ombudsmann bzw. der Vertrauensperson zur Verfügung.

Das Management beraten wir zu D&O-Versicherungen und zu straf- und zivilrechtlichen Pflichten.

Interne Untersuchungen

Unternehmen sind verpflichtet, Anhaltspunkten für Compliance-Verstöße unverzüglich nachzugehen. Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Sicherung von Beweisen. Ziel ist die Begrenzung potentieller Schäden und die Vermeidung künftiger gleichgelagerter Fälle.

Zur Vorbereitung von Unternehmen auf künftige interne Untersuchungen beraten wir zu Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Auch schulen wir Mitarbeiter zu diesem Zweck.

Ansprechpartner

Team
Jörg Bielefeld

Jörg Bielefeld

Partner / Rechtsanwalt, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance
Deutschland

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Alexander Schmid

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