Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen gehört zum täglichen unternehmerischen Geschäft. Dafür sind rechtssichere Verträge unerlässlich, bei denen häufig besondere Rahmenbedingungen der jeweiligen Industrien zu berücksichtigen sind. Wir beraten Sie in Bezug auf Einkaufs- und Vertriebsstrukturen, bei Vertragsverhandlungen, der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in vertrags-, haftungs- und handelsrechtlichen Streitigkeiten entlang der gesamten Lieferkette vor nationalen Gerichten und Schiedsgerichten ebenso wie zu industriellen Kooperationsvereinbarungen, Digitalisierungsprojekten und Lohnfertigungsverträgen.

Die überwiegende Anzahl der Mandate im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts liegt an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Kartellrecht, IP, IT, Compliance, Regulatorik, Konfliktlösung und Datenschutz. Die interdisziplinäre Arbeit auch über die Landesgrenzen hinaus, ermöglicht es, dass wir gemeinsam mit unseren Mandanten optimale Lösungen entwickeln können. 

Dabei können Sie stets auf die branchenübergreifenden, fundierten Kenntnisse und die jahrelange Erfahrung unserer Rechtsanwälte zählen. Sie beraten umfassend zu nationalen und internationalen Projekten und schalten bei Bedarf die Kollegen aus den internationalen Büros unserer Kanzlei oder unserem internationalen Netzwerk hinzu.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Verträge im Rahmen des Einkaufs und der Beschaffung
  • Vertriebsverträge (insbesondere mit Vertragshändlern, Handelsvertretern und Kommissionsagenten)
  • Kooperationsvereinbarungen und Lohnfertigungsverträge
  • Vertriebsrechtliche und haftungsrechtliche Streitigkeiten

Ansprechpartner

Team
Janik Goßler

Janik Goßler

Partner / Rechtsanwalt, Handels- und Vertriebsrecht
Deutschland

Profil ansehen