EXPERTISE 

Simon Weiß berät seine Mandanten vorwiegend in handels- und unternehmensrechtlichen Streitigkeiten sowie in allgemeinen Vertragsstreitigkeiten. Im Laufe seiner Karriere hat Simon Weiß Mandanten aus verschiedenen Sektoren (z.B. Industrie 4.0, Digitales, Energie- und Versorgungsunternehmen, Finanzdienstleistungen und Handel) in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vertreten. 

Darüber hinaus berät er nationale und internationale Mandanten in gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen sowie handels- und transaktionsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst unter anderem die laufende Beratung von Gesellschaftsorganen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Ausbildung

Simon Weiß studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt der ökonomischen Analyse des Rechts. Im Rahmen seines zweijährigen Referendariats am Oberlandesgericht Schleswig mit Stationen beim Landgericht Lübeck, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg (BWI) und zwei internationalen Kanzleien in Hamburg und Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) konzentrierte er sich auf das Gesellschafts- und Handelsrecht sowie auf die Prozessführung. Zudem absolvierte Simon Weiß erfolgreich den Fachanwaltslehrgang und die Prüfung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2017 war Simon Weiß für zwei große internationale Kanzleien in Hamburg tätig, bevor er im Jahr 2020 seine Tätigkeit bei Addleshaw Goddard aufgenommen hat.

Mitgliedschaften
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg