7 Juli 2026
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Verteilnetzpaket angekündigt: Netzausbau, Netzanschluss und Digitalisierung im Zentrum der Energiewende

To The Point
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Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 ein 34-Punkte-Programm mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgelegt. Für die Energiewirtschaft ist insbesondere Punkt 16 relevant: Unter der Überschrift „Planungsbeschleunigung Verteilnetze“ kündigt die Koalition ein Verteilnetzpaket bis Ende 2026 an. Ziel sei es, den Netzausbau zu beschleunigen, die Modernisierung und Digitalisierung der Netze voranzutreiben und Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern. Der Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten soll nach dem Papier halbiert werden. Stromverteilnetze werden zunehmend zum Engpass der Energiewende. Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher, Industrieanlagen, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen konkurrieren um Anschluss- und Transportkapazität. Das Koalitionspapier greift diese Entwicklung ausdrücklich auf und verbindet die Beschleunigung des Verteilnetzausbaus mit vier Leitmotiven: schnellere Genehmigungen, bessere Netzauslastung, Digitalisierung und eine höhere Verbindlichkeit beim Netzanschluss.

Politische Ankündigung

Das nun angekündigte Verteilnetzpaket ist bislang ein politisches Programm und kein veröffentlichter Gesetzentwurf. Das begrifflich abzugrenzende Verteilnetzpaket steht neben den bereits bekannten Entwürfen zum Netzpaket und zur EEG-2027-Novelle („EEG-2027-Novelle“ oder „EEG-E“). Der Referentenentwurf zum Netzpaket vom 17. April 2026 trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ („Netzpaket-Gesetzesentwurf“ oder „EnWG-E“). Er adressiert bereits zentrale Fragen des Netzanschlusses, der Transparenz, der Digitalisierung und der Reservierung von Netzanschlusskapazitäten. Das Koalitionspapier zum Verteilnetzpaket geht etwas darüber hinaus. Es stellt nicht nur den Netzanschlussprozess, sondern ausdrücklich den Verteilnetzausbau als Planungs- und Genehmigungsthema in den Vordergrund. 

Netzpaket-Gesetzesentwurf

Der bereits vorliegende Netzpaket-Gesetzesentwurf setzt beim Netzanschluss an. Er beschreibt den Anschluss von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen als zunehmend herausfordernd. Außerdem stellt der Netzpaket-Gesetzesentwurf fest, dass inzwischen erheblicher Konkurrenzdruck um Netzanschlusskapazität besteht. Um diese Herausforderungen zu adressieren, sieht der Netzpaket-Gesetzesentwurf mehrere Instrumente für Verteilnetzbetreiber vor:

Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten: Nach § 17c EnWG-E haben Netzbetreiber verfügbare Netzanschlusskapazitäten auf den Umspannebenen von Höchst- zu Hochspannung sowie von Hoch- zu Mittelspannung auf geografischen Karten zu veröffentlichen und monatlich zu aktualisieren. Für Verteilnetzanschlüsse ab 135 kW soll ab 1. Januar 2028 zudem eine unverbindliche elektronische Netzanschlussauskunft möglich sein.

Informationspflichten im Anschlussverfahren: Nach § 17d EnWG-E sollen Netzbetreiber innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens klare und transparente Informationen zum Status und zur weiteren Bearbeitung übermitteln. Wenn innerhalb dieser Frist kein Ergebnis mitgeteilt werden kann, sollen Aktualisierungen alle drei Monate folgen. 

Reservierung von Netzanschlusskapazität: § 17f EnWG-E sieht gemeinsame Vorgaben der Verteilnetzbetreiber für die Reservierung von Netzanschlusskapazität vor. Betroffen sind Netzanschlüsse ab 135 kW in der Mittelspannungsebene einschließlich bestimmter Umspannebenen. Die Vorgaben sollen objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein; die Reservierungsdauer soll in aufeinanderfolgende Abschnitte gegliedert und an den Projektfortschritt gebunden werden. 

Redispatch-Vorbehalt: Besonders eingriffsintensiv ist der im Netzpaket-Entwurf vorgesehene Redispatch-Vorbehalt. Nach § 14 Abs. 1d EnWG-E sollen Verteilnetzbetreiber Umspannanlagen und verbindende Leitungsabschnitte für bis zu zehn Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen können, wenn die Wirkleistungserzeugung der angeschlossenen Anlagen im vorangegangenen Kalenderjahr nach § 13a Abs. 1 EnWG um mehr als 3 % reduziert wurde. Kapazitätslimitierte Netzgebiete sollen prioritär optimiert, verstärkt und ausgebaut werden. Nach dem Entwurf soll der gesetzliche Netzanschlussanspruch nach § 8 Abs. 4 EEG-E in diesen Gebieten nicht in der bisherigen Form bestehen, wenn der ermittelte Netzverknüpfungspunkt in einem kapazitätslimitierten Netzgebiet liegt. Stattdessen soll der Netzbetreiber einen Netzanschlussvertrag anbieten, in dem der Anlagenbetreiber auf finanziellen Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen verzichtet. 

Nach dem EnWG-E würde der Gesetzgeber einen Rahmen für Themen spezifizieren, die bislang stärker durch Netzbetreiberpraxis, Rechtsprechung und Einzelfallentscheidungen geprägt sind. 

Planungsbeschleunigung

Der politische Kern des angekündigten Verteilnetzpakets im Koalitionspapier liegt in der angestrebten Planungsbeschleunigung. Nach dem Koalitionspapier soll die Realisierungszeit von Netzprojekten halbiert werden. Konkrete gesetzliche Mechanismen nennt das Papier noch nicht im Einzelnen, verweist aber auf drei typische Hebel: Beschleunigung von Genehmigungen, Flexibilisierung von Planfeststellungsverfahren und Straffung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Entscheidend wird sein, wie diese Ziele umgesetzt werden. Eine bloße Verkürzung von Verfahrensfristen genügt erfahrungsgemäß nicht, wenn Behördenkapazitäten, Datenqualität, Beteiligungsformate und materielle Prüfprogramme unverändert bleiben. Wirksam wäre ein Paket vor allem dann, wenn es Verfahrensschritte standardisiert, digitale Verfahrensführung ermöglicht, Wiederholungsprüfungen reduziert und klare Regeln für Änderungen laufender Projekte schafft. Für Verteilnetzbetreiber kann dies erhebliche praktische Bedeutung haben. Anders als im Übertragungsnetz bestehen Verteilnetzmaßnahmen häufig aus einer Vielzahl kleinerer, regional verteilter Maßnahmen. Beschleunigungsinstrumente müssen daher „massengeschäftstauglich“ sein. 

Digitalisierung

Das Koalitionspapier kündigt zudem eine deutliche Digitalisierungsoffensive an. Alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten sollen standardisiert auf einer zentralen Datenplattform verfügbar gemacht werden. Zudem will die Koalition die Kooperation zwischen Netzbetreibern stärken, etwa durch Anreize für gemeinsam entwickelte Softwarelösungen nach dem Prinzip „einer für alle“. Der Netzpaket-Gesetzesentwurf enthält hierfür bereits erste Bausteine. § 17e EnWG-E sieht digitale Netzanschlussportale vor. Nach der Entwurfsbegründung soll das Netzanschlussverfahren vollständig digitalisiert werden. Die gemeinsame Internetplattform der Verteilnetzbetreiber nach § 14e EnWG soll ebenfalls erweitert werden. Rechtlich wird es dabei nicht nur um technische Portale gehen. Entscheidend sind Datenstandardisierung, Haftung für unverbindliche Netzanschlussauskünfte, Aktualität der veröffentlichten Kapazitätsdaten, Schnittstellen zu Planung und Genehmigung sowie der Umgang mit Geschäfts- und Sicherheitsinteressen der Netzbetreiber. Eine zentrale Datenplattform kann nur dann Investitionssicherheit schaffen, wenn klar geregelt ist, welche Informationen verbindlich sind und welche lediglich der Orientierung dienen, auch wenn beide helfen.

Smart Meter Rollout und „Smart Meter Light“

Das Koalitionspapier enthält zudem konkrete Aussagen zum Smart-Meter-Rollout. Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu mehr als 90 % abgeschlossen sein. Für Kunden außerhalb des verpflichtenden Rollouts soll ein kostengünstiges und cybersicheres „Smart Meter Light“ etabliert werden, mit dem sie ihre Stromrechnung optimieren können. Diese Ankündigung steht in engem Zusammenhang mit der EEG-2027-Novelle. Die EEG-2027-Novelle sieht vor, den Rollout intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen stärker mit Direktvermarktung, Steuerbarkeit und Systemintegration erneuerbarer Energien zu verzahnen. Erzeugungsanlagen ab mehr als 2 kW sollen in den Rollout der für Direktvermarktung notwendigen digitalen Technik einbezogen werden. 

Industrieanschlussgarantie

Besonders praxisrelevant ist die angekündigte Anschlussgarantie für Industriebetriebe. Nach dem Koalitionspapier sollen Industriebetriebe eine klare Frist erhalten, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an das Stromnetz angeschlossen wird. Das klingt einfach, ist rechtlich eher anspruchsvoll. Eine echte Anschlussgarantie müsste klären, wer verpflichtet ist, welche Kapazität garantiert wird, welche Frist gilt, welche Ausnahmen bestehen und welche Rechtsfolgen eine Fristüberschreitung hat. Außerdem müsste eine derartige Anschlussgarantie mit bestehenden Priorisierungsmechanismen, Netzanschlussansprüchen anderer Anschlussnehmer und dem Diskriminierungsverbot vereinbar sein. Für energieintensive Unternehmen, Rechenzentren, Wasserstoffprojekte und große Elektrifizierungsprojekte wäre eine belastbare Anschlussfrist ein erheblicher Standortfaktor. 

Einordnung

Das angekündigte Verteilnetzpaket verdeutlicht die energiepolitischen Prioritäten. Der Netzausbau wird nicht mehr nur als nachlaufende Infrastrukturaufgabe behandelt, sondern als zentrale Voraussetzung für Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Standortpolitik. Zugleich setzt die politische Ankündigung auf mehr Steuerung: Priorisierung, Reservierung, kapazitätslimitierte Netzgebiete, digitale Transparenz, Smart Meter und verbindlichere Anschlussprozesse. 

Das Verteilnetzpaket könnte zu einem zentralen energiepolitischen Gesetzgebungsvorhaben der zweiten Jahreshälfte 2026 werden. Das wird maßgeblich davon abhängen, ob und wie die Koalition Planungsbeschleunigung, Digitalisierung, Finanzierung und Netzanschlussrecht kohärent zusammenführt. Für Netzbetreiber, Industrie, Speicher- und EE-Projekte empfiehlt sich bereits jetzt, Netzanschlussstrategien, Reservierungsstatus, Redispatch-Risiken und digitale Prozessfähigkeit kritisch zu prüfen.

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