17 April 2026
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Neuigkeiten zum Energierechtsrahmen in Europa: Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt, Vorschlag für befristeten Krisenrahmen der EU (TIECF), Überarbeitung der Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff erwartet

To The Point
(3 min read)

Änderungen am Europäischen Energierechtsrahmen nehmen Fahrt auf:
Die Europäische Kommission hat am 16. April 2026 die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. Zudem wurde der ersten Entwurf eines befristeten Krisenrahmens der EU als Antwort auf die Lage in Nahost bekannt („Temporary Iran Energy Crisis Framework“ – TIECF). Ferner wurde der für den 22. April angekündigte Entwurf der „AccelerateEU – Energy Union“ – Mitteilung bereits jetzt öffentlich bekannt: interessant ist daran unter anderem, dass die Europäische Kommission demnach eine gezielte Überprüfung und Überarbeitung der Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff plant. 

Industriestrompreis: Europäische Kommission genehmigt Entlastungsinstrument für die energieintensive Industrie

In Deutschland wird für die Jahre 2026 bis 2028 der Industriestrompreis eingeführt. Lesen Sie unsere insight.

Die Europäische Kommission hat am 16. April 2026 die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. 

Damit ist der Weg frei, um die energieintensive Industrie in Deutschland weitergehend zu entlasten. Angesichts hoher Energiepreise (auch angesichts des Irankrieges – dazu sogleich) ist die Maßnahme ein wichtiger Baustein, um Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland planbar zu sichern und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie zu unterstützen. 

Wie die nationale Richtlinie des Industriestrompreises nach der Abstimmung mit der EU-Kommission nunmehr genau aussieht, ist derzeit noch nicht bekannt. Hier einsehen

Befristeter Krisenrahmen der EU

Die aktuellen Entwicklungen zum Industriestrompreis werden darüber hinaus flankiert durch das Bekanntwerden eines ersten Entwurfs eines befristeten Krisenrahmens der EU angesichts der Lage in Nahost („Temporary Iran Energy Crisis Framework“ – TIECF).

Der zur Konsultation vorliegende Vorschlagsentwurf sieht vor, den EU-Mitgliedstaaten eine maßgeschneiderte, befristete Unterstützung für die am stärksten betroffenen Sektoren zu gestatten. Hier einsehen.

Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Übernahme eines Teils der Preissteigerungen für Kraftstoffe oder Düngemittel im Vergleich zum Stand vor dem 28. Februar 2026, basierend auf dem Verbrauch der Begünstigten, und eine vereinfachte Maßnahme, die einen begrenzten Beihilfebetrag pro Unternehmen zulässt.

Zudem soll eine erhöhte maximale Beihilfeintensität für die Stromkosten energieintensiver Industrien gemäß Ziffer 4.5 des CISAF, die über die derzeitige Obergrenze von 50 % hinausgeht, festgeschrieben werden. Damit erhält Deutschland z.B. die Möglichkeit, den Anwendungsbereich des Industriestrompreises auszudehnen (statt der bisherigen 50 % dann 70 % des Großhandelsstrompreises). Auch eine (teilweise) Kumulierung von Strommengen, die dem Regime des Industriestrompreises unterfallen und denjenigen, die der Strompreiskompensation unterfallen, erscheint möglich.

Darüber hinaus ist die EU-Kommission bereit, auf Einzelfallbasis und vorbehaltlich verschiedener Anforderungen weitere vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, die die Subventionierung der Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Gas umfassen können, um die Gesamtstromkosten weiter zu senken.

Überarbeitung der Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff auf EU-Ebene zu erwarten

Die Europäische Kommission plant eine gezielte Überprüfung und Überarbeitung der Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff, um auf die Komplexität der bestehenden Regelungen und den schleppenden Markthochlauf für Wasserstoff zu reagieren.

Hintergrund ist ein geleakter Entwurf der „AccelerateEU – Energy Union“ - Mitteilung, der uns vorliegt und offiziell für den 22. April 2026 erwartet wird. Die Europäische Kommission plant demnach eine Reihe politischer Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Energiepreise, ausgelöst durch den Iran-Krieg. Dazu gehören unter anderem eine engere Koordination bei Gasspeichern, Ölreserven, sowie der Versorgung mit Kerosin und Diesel, ergänzt durch Vorschläge zur Umwidmung bestehender EU-Mittel (darunter Kohäsions- und Aufbaugelder) zur Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs und zur Beschleunigung der Elektrifizierung. Insbesondere stellt die Europäische Kommission im Entwurf der AccelerateEU-Mitteilung fest, dass der Markthochlauf für Wasserstoff nach wie vor nur langsam voranschreitet und der EU-Rechtsrahmen entsprechend angepasst werden müsse, um sicherzustellen, dass die Industrie schneller auf dekarbonisierte Kraftstoffe umstellt. In einem ersten Schritt kündigt die Europäische Kommission für Juni 2026 eine vorgezogene Überprüfung der Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff an.

Die offenen Worte der Europäischen Kommission signalisieren ihre Bereitschaft zur kurzfristigen Überarbeitung der aktuell herausfordernden Produktionskriterien für RFNBOs und erneuerbaren Wasserstoff im Besonderen. Für bestehende Lieferverhältnisse kündigt sich insofern gegebenenfalls ein „Change in Law“-Szenario mit erheblichen Auswirkungen auf die Beschaffungskosten und Lieferketten an.

Unser Angebot

Bei Fragen zu den Auswirkungen des Industriestrompreises, zum TIECF, oder zur AccelerateEU – Energy Union“ – Mitteilung der Kommission stehen Ihnen unser Energy‑Team und die Verfasser gerne zur Verfügung.

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