Industriestrompreis: Europäische Kommission genehmigt Entlastungsinstrument für die energieintensive Industrie
In Deutschland wird für die Jahre 2026 bis 2028 der Industriestrompreis eingeführt. Lesen Sie unsere insight.
Die Europäische Kommission hat am 16. April 2026 die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt.
Damit ist der Weg frei, um die energieintensive Industrie in Deutschland weitergehend zu entlasten. Angesichts hoher Energiepreise (auch angesichts des Irankrieges – dazu sogleich) ist die Maßnahme ein wichtiger Baustein, um Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland planbar zu sichern und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie zu unterstützen.
Wie die nationale Richtlinie des Industriestrompreises nach der Abstimmung mit der EU-Kommission nunmehr genau aussieht, ist derzeit noch nicht bekannt. Hier einsehen.
Befristeter Krisenrahmen der EU
Die aktuellen Entwicklungen zum Industriestrompreis werden darüber hinaus flankiert durch das Bekanntwerden eines ersten Entwurfs eines befristeten Krisenrahmens der EU angesichts der Lage in Nahost („Temporary Iran Energy Crisis Framework“ – TIECF).
Der zur Konsultation vorliegende Vorschlagsentwurf sieht vor, den EU-Mitgliedstaaten eine maßgeschneiderte, befristete Unterstützung für die am stärksten betroffenen Sektoren zu gestatten. Hier einsehen.
Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Übernahme eines Teils der Preissteigerungen für Kraftstoffe oder Düngemittel im Vergleich zum Stand vor dem 28. Februar 2026, basierend auf dem Verbrauch der Begünstigten, und eine vereinfachte Maßnahme, die einen begrenzten Beihilfebetrag pro Unternehmen zulässt.
Zudem soll eine erhöhte maximale Beihilfeintensität für die Stromkosten energieintensiver Industrien gemäß Ziffer 4.5 des CISAF, die über die derzeitige Obergrenze von 50 % hinausgeht, festgeschrieben werden. Damit erhält Deutschland z.B. die Möglichkeit, den Anwendungsbereich des Industriestrompreises auszudehnen (statt der bisherigen 50 % dann 70 % des Großhandelsstrompreises). Auch eine (teilweise) Kumulierung von Strommengen, die dem Regime des Industriestrompreises unterfallen und denjenigen, die der Strompreiskompensation unterfallen, erscheint möglich.
Darüber hinaus ist die EU-Kommission bereit, auf Einzelfallbasis und vorbehaltlich verschiedener Anforderungen weitere vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, die die Subventionierung der Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Gas umfassen können, um die Gesamtstromkosten weiter zu senken.