Expertise

Karl Holtkamp ist Partner im Berliner Büro von Addleshaw Goddard. Er hat über zehn Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Energierecht. Er berät auf allen relevanten Marktstufen, und insbesondere auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Energie-, Energieregulierungs- und Energiekartellrechts.

Karl berät Energieversorgungsunternehmen, Erzeugungs- und Handelsunternehmen, Projektentwickler, Investoren aus dem In- und Ausland, sowie die energieintensive Industrie.

Schwerpunktmäßig berät er zu Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, Energiespeichern und weiteren Projekten, etwa rund um Fernwärmethemen und erneuerbare Gase sowie Kraftstoffe.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zur Energiekostenoptimierung sowie zur Dekarbonisierung von Energieerzeugungs- und Industrieunternehmen. Er begleitet regelmäßig den Bau und die Modernisierung von Energieerzeugungsanlagen. In jüngster Zeit unterstützt er Mandaten zudem beim Übergang zur Wasserstoffwirtschaft und bei anderen Infrastrukturprojekten, einschließlich low-carbon Gas als Übergangstechnologie.

Erfahrung
  • Rechtliche Beratung eines europaweit tätigen Energiehändlers und Infrastrukturinvestors zum Netzanschluss, zu Netzanschlussverträgen und einhergehende regulatorische Beratung für den Ankauf und die Finanzierung von mehr als 10 Batteriespeicherprojekten in Deutschland mit einer Leistung von in Summe über 150 MW. (2025–2026)
  • Beratung eines europäischen Industrie-, Energie- und Metallkonzerns zum Erwerb mehrerer ready-to-build Batteriespeicherprojekte in Deutschland mit einem Schwerpunkt auf buy-side Due Diligence, regulatorischen Anforderungen an die Netzentgeltbefreiung, Projektentwicklungs-, Bau-, Betriebs- und Marktzugangsverträgen. (2026)
  • Rechtliche Beratung, Erstellung und Verhandlung von Verträgen für einen der größten europäischen Düngemittelhersteller zu RFNBOs, insbesondere zu Anforderungen an grüne und blaue RFNBOs im EU-Recht, zur globalen Beschaffung von erneuerbarem Ammoniak, sowie zu PPAs und Biomethanlieferverträgen. (2025–2026)
  • Beratung eines großen städtischen Fernwärmeversorgungsunternehmens zur Gestaltung der Fernwärmepreise, insbesondere zu Preisänderungsklauseln, auch Beratung zum Energiekartellrecht. (2025)
  • Beratung eines sehr großen deutschen Energieversorgungsunternehmens zu Niedrigtemperaturnetzen, zur Abwärmenutzung aus Rechenzentren und zu Hochtemperatur Großwärmepumpen. (2023)
  • Rechtliche Beratung eines deutschen Stadtwerks zum einem umfangreichen Kraftwerksprojekt. Insbesondere zur KWK-Anlagenförderung, zur Modernisierung des GT-HKW und zum Neubau eines Biomasse-HKW, und zum Genehmigungsprozess. (2023–2026)
  • Beratung eines süddeutschen Biomethanhandelsunternehmens zu Biomethanlieferverträgen, zum Intra-EU-Import von LNG und CNG, zu THG-Quotengutschriften über Biokraftstoffe, UER-Zertifikaten und zur Nutzung von Elektrizität für Elektrofahrzeuge sowie zu RFNBOs. (2016–2025)
Ausbildung

Karl Holtkamp hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der University of Sydney studiert. Sein Referendariat absolvierte er in Berlin, wo er u.a. für eine internationale Anwaltskanzlei und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Abteilung Erneuerbare Energien) tätig war. Davor absolvierte er Praktika bei einem großen deutschen Energieunternehmen und einer internationalen Anwaltskanzlei.

Er ist seit 2016 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen.

Karl Holtkamp begann seine berufliche Laufbahn 2016 als Associate in der Energiepraxis einer internationalen Anwaltskanzlei in Berlin, Deutschland. Während dieser Zeit absolvierte er ein Secondment beim größten Verbund von kommunalen Dienstleistern und Stadtwerken in Deutschland. Zusammen mit dem Energierechtsteam wechselte er 2020 als Senior Associate zu einer anderen internationalen Kanzlei.

Seit Januar 2024 ist er Rechtsanwalt bei Addleshaw Goddard.

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Mitgliedschaften
  • Rechtsanwaltskammer Berlin
Veröffentlichungen

Karl Holtkamp veröffentlicht regelmäßig in Tageszeitungen und Fachzeitschriften. Jüngere Beispiele sind u.a.:

  • „Rechenzentren im Spannungsfeld, Zwischen Strombedarf und Nachhaltigkeitsanforderungen – Standortentscheidungen orientieren sich an Energieinfrastruktur und Rechtsrahmen“, Holtkamp, Pasalic, in: Börsen-Zeitung, 15.05.2026
  • „Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher: Zeit für einen verbindlichen Rechtsrahmen“, Holtkamp, Rothe; in: Tagesspiegel Background, Energierecht, 18.11.2025
  • „State Aid Framework zum Clean Industrial Deal (CISAF) verkündet – „Schnellverfahren“ für Beihilfen zur Dekarbonisierung der Industrie und für den Ausbau Erneuerbarer Energien“, EnK-Aktuell 2025, 010581
  • Handbuch Wasserstoffrecht – Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft, Wende/Otto (Hrsg.), Beck-Verlag, Glattfeld/Holtkamp, Kapitel 6, „Die Distribution von Wasserstoff, Kosten, Vertrieb und Verwendung in Industrie, Gewerbe und Haushalt“, Januar 2026
  • Von 2018 bis 2022 veröffentlichte er für die energierechtliche Fachzeitschrift "Energierecht (ER)" den zweimonatlich erscheinenden Beitrag "ER-Aktuell" zu aktuellen Entwicklungen im Energiesektor, z.B. Holtkamp, Dr. Scholtka, et. al, Aktuelle Entwicklungen im Energierecht (ER Aktuell), in EnergieRecht, ER, Heft 6 2022, 248 ff.
Auszeichnungen
  • „TOP Anwalt" für Energierecht (WirtschaftsWoche 2026)