Expertise

Karl Holtkamp verfügt über umfangreiche Erfahrung als Rechtsanwalt im Energierecht. Er berät auf allen relevanten Marktstufen, insbesondere auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Energie-, Energieregulierungs- und Energiekartellrechts. 

Seine Expertise in diesen Bereichen umfasst die Beratung von Energieversorgern, Erzeugungs- und Handelsunternehmen und insbesondere von energieintensiven (Industrie-)Unternehmen. Darüber hinaus berät er Bundes- und Landesbehörden sowie andere öffentliche Einrichtungen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zur Energiekostenoptimierung sowie zur Dekarbonisierung von Energieerzeugungs- und Industrieunternehmen. Er begleitet regelmäßig den Bau und die Modernisierung von Energieerzeugungsanlagen. In jüngster Zeit unterstützt er Mandaten zudem beim Übergang zur Wasserstoffwirtschaft und bei anderen Infrastrukturprojekten, einschließlich erneuerbarem Gas als Übergangstechnologie. Außerdem berät er Anbieter von Elektromobilität und Betreiber von Ladestationen sowie zu Verpflichtungen zur Treibhausgasreduzierung. Ferner verfügt er über Fachwissen bei der Beratung von Kunden zu Fernwärmenetzen, Industrieanlagen und der Nutzung erneuerbarer Wärme.

Erfahrung
  • Beratung zu Wärmenetzen der 5. Generation und zum regulatorischen Rahmen für Hochtemperatur-Wärmepumpen für ein großes deutsches Energieunternehmen (2021, 2022). Unterstützung mehrerer Versorgungsunternehmen bei Kraftwerksprojekten, einschließlich Beratung zur Integration von Prozesswärme (2018-2023)
  • Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu Energieeffizienz und neuen Geschäftsmodellen für die Energiewende (2018-2020)
  • Beratung eines großen deutschen Energieversorgers zu green Power Purchase Agreements (green PPA's) für ein Onshore-Windprojekt in Schweden (2020)
  • Beratung eines süddeutschen Biomethanhandelsunternehmens zu Biomethanlieferverträgen, zum Intra-EU-Import von LNG und CNG, zu THG-Quotengutschriften über Biokraftstoffe, zu UER-Zertifikaten und zu RFNBOs (2018-2023)
  • Beratung von Wasserstoffprojekten, z.B. für ein internationales Unternehmen der Schwerindustrie zu Verträgen über den Probebetrieb von Turbinen, zum Rechtsrahmen für den Bau und Betrieb von weiteren Anlagen, sowie insbesondere zur Finanzierung und zu staatlichen Beihilfen; zudem für ein großes deutsches Stahlunternehmen zum H2-Netzzugang und zum Brennstoffwechsel der Industrieanlagen (2023 und 2021)
Ausbildung

Karl Holtkamp hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der University of Sydney studiert. Sein Referendariat absolvierte er in Berlin, wo er u.a. für eine internationale Anwaltskanzlei und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Abteilung Erneuerbare Energien) tätig war. Davor absolvierte er Praktika bei einem großen deutschen Energieunternehmen und einer internationalen Anwaltskanzlei. 

Er ist seit 2016 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. 

Karl Holtkamp begann seine berufliche Laufbahn 2016 als Associate in der Energiepraxis einer internationalen Anwaltskanzlei in Berlin, Deutschland. Während dieser Zeit absolvierte er ein Secondment beim größten Verbund von kommunalen Dienstleistern und Stadtwerken in Deutschland. Zusammen mit dem Energierechtsteam wechselte er 2020 als Senior Associate zu einer anderen internationalen Kanzlei. 

Seit Januar 2024 ist er Rechtsanwalt bei Addleshaw Goddard.

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Veröffentlichungen

Karl Holtkamp veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften. Jüngere Beispiele sind unter anderem: 

  • Von 2018 bis 2022 veröffentlichte er für die energierechtliche Fachzeitschrift "Energierecht (ER)" den zweimonatlich erscheinenden Beitrag "ER-Aktuell" zu aktuellen Entwicklungen im Energiesektor, z.B. Holtkamp, Dr. Scholtka, et. al, Aktuelle Entwicklungen im Energierecht (ER Aktuell), in EnergieRecht, ER, Heft 6 2022, 248 ff.
  • Energiewirtschaftliche Entlastungsmechanismen und ökologische Gegenleistungen, in EnergieKrise-Aktuell 2023, Heft 20, 010241
Mitgliedschaften
  • Rechtsanwaltskammer Berlin