Mit dem am 1. April 2026 neu gestarteten Reifegradverfahren führen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein grundlegend verändertes System zur Vergabe von Netzanschlusskapazitäten ein. Hintergrund ist die außergewöhnlich hohe Dynamik bei Netzanschlussanfragen, beispielsweise durch Batteriespeicher und Netzanschlusspetenten mit einem hohen Bedarf an Strombezug und Netzanschlusskapazität (etwa Rechenzentren), der das bisherige Verfahren nicht mehr gerecht wurde.
In einem Webinar stellten die ÜNB am 29. April 2026 das neue Reifegradverfahren vor und adressierten erste interessante Fragestellungen der Antragsteller (hierzu unter 5. im Einzelnen).
Das Reifegradverfahren: Neuausrichtung für Netzanschlüsse an das Übertragungsnetz
(5 min read)
Die im Webinar der ÜNB am 29. April 2026 abgehaltene Q&A-Session hat eine Reihe zentraler praxisrelevanter Punkte konkretisiert.
Ausgangslage und Zielsetzung
Verfahrensstruktur und Ablauf
Mindestanforderungen und Bewertungssystem
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Zentrale praktische Klarstellungen (Q&A Session)
Ausblick
Fazit
Eine Vorabprüfung der eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit oder Plausibilität erfolgt nicht. Das Risiko unvollständiger oder fehlerhafter Anträge trägt vollständig der Antragsteller. (...)
Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist eigenständig durch den Antragsteller zu erbringen. Die bloße Einbindung von Konzernunternehmen oder Finanzierungspartnern genügt insoweit nicht. (...)
Während der Bewertungsphase erhalten Antragsteller keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand oder zu etwaigen Erfolgsaussichten („keine Wasserstandsmeldungen“).
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Vor dem Hintergrund der dargestellten Anforderungen und der aktuellen Auslegungspraxis stehen unser Energy Team und die Verfasser gern für vertiefende Informationen sowie eine weitergehende Einordnung und Unterstützung zur Verfügung.
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