Ausgangslage und Zielsetzung
Die bisherigen Abläufe in Netzanschlussverfahren, von den ÜNB insbesondere nach dem sogenannten Windhundprinzip („first come, first served“) gehandhabt, haben sich angesichts der stark gestiegenen Nachfrage als nicht mehr sachgerecht erwiesen. Die Bearbeitung in Reihenfolge des Antragseingangs führte teilweise dazu, dass Projekte mit nur unzureichend gesicherter Genehmigungs-, Finanzierungs- oder Flächenplanung Netzkapazitäten blockieren konnten, während professioneller entwickelte Vorhaben bei späterer Antragstellung unberücksichtigt blieben. Mit dem neuen Reifegradverfahren verfolgen die Übertragungsnetzbetreiber nunmehr das Ziel, im Rahmen von § 17 EnWG Netzanschlusskapazitäten effizienter und systemorientierter zu vergeben, realisierungsnahe Projekte zu priorisieren und einen transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlmechanismus zu etablieren.
Verfahrensstruktur und Ablauf
Das Reifegradverfahren richtet sich primär Bezugs- und Speicheranlagen auf Übertragungsnetzebene als Netzanschlusspetenten, also Batteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure sowie große industrielle Verbrauchsanlagen. Nicht erfasst sind klassische Kraftwerke ab 100 MW sowie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen, für diese Erzeugungsanlagen gelten weiterhin KraftNAV und EEG.
Das Reifegradverfahren ist als zyklisches Verfahren ausgestaltet (aktuell ca. zehn Monate je Zyklus) und gliedert sich in mehrere Phasen:
- Antragsphase: Veröffentlichung verfügbarer Netzkapazitäten, Einreichung vollständiger Anträge bis zum Stichtag (im ersten Zyklus: 30.06.2026).
- Bewertungsphase: Clusterweise Bewertung konkurrierender Projekte je Netzanschlusspunkt anhand einheitlicher Kriterien durch die ÜNB.
- Angebotsphase: Erteilung von Netzanschlussangeboten an die bestbewerteten Projekte, Nachrücken bei Nichtannahme.
Zentrales Prinzip ist die strikte Stichtagsbezogenheit. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen werden berücksichtigt. Nachreichungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung zum Reifegradverfahren ist hier abrufbar.
Mindestanforderungen und Bewertungssystem
Voraussetzung für die Zulässigkeit der Netzanschlussanträge ist die Erfüllung definierter Mindestkriterien, insbesondere in den Bereichen Flächensicherung und Genehmigungsstand, technische Konzepte, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, grundlegende Projektstruktur. Darüber hinaus erfolgt bei Überzeichnung eine Priorisierung anhand eines Punktesystems, das den Reifegrad des Projekts abbildet. Höher bewertet werden u.a. fortgeschrittene Genehmigungen, detaillierte technische Planung, belastbare Nachweise (z.B. Verträge, Angebote), konsistente Projektstruktur. Die beantragte Anschlussleistung oder Speicherdauer spielen hingegen keine Rolle bei der Bewertung.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Mit dem Verfahren sind auch finanzielle Anforderungen verbunden:
- Antragsgebühr: pauschal 50.000 Euro,
- Realisierungskaution: 1.500 Euro/MW (alternativ vorab als Finanzierungsnachweis möglich).
Zentrale praktische Klarstellungen (Q&A Session)
Die im Webinar der ÜNB am 29. April 2026 abgehaltene Q&A-Session hat eine Reihe zentraler praxisrelevanter Punkte konkretisiert. Eine Auswahl besonders relevanter Klarstellungen (aus Sicht der ÜNB) lautet wie folgt:
- Eine Vorabprüfung der eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit oder Plausibilität erfolgt nicht. Das Risiko unvollständiger oder fehlerhafter Anträge trägt vollständig der Antragsteller.
- Anträge, die im jeweiligen Zyklus nicht berücksichtigt werden, werden automatisch in den nächsten Zyklus übernommen, ohne dass hierfür eine erneute Gebühr anfällt.
- Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist eigenständig durch den Antragsteller zu erbringen. Die bloße Einbindung von Konzernunternehmen oder Finanzierungspartnern genügt insoweit nicht.
- Während der Bewertungsphase erhalten Antragsteller keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand oder zu etwaigen Erfolgsaussichten („keine Wasserstandsmeldungen“).
- Zudem bestehen strikte Vorgaben hinsichtlich Struktur, Benennung und Aktualität der einzureichenden Unterlagen, einschließlich einer konsistenten Versionslogik.
- Für einzelne Teilprojekte sind jeweils separate Anträge erforderlich, wobei eine Verknüpfung über entsprechende Formulare erfolgt.
- Schließlich ist zu beachten, dass überdimensionierte Anträge keinen Vorteil bieten, da allein die technische Realisierbarkeit am jeweiligen Netzanschlusspunkt maßgeblich ist, nicht hingegen die Projektgröße.
Abschließend wurde in dem Webinar betont, dass das große Interesse am Verfahren zu einer sehr hohen Anzahl an Fragen geführt habe. Nicht beantwortete Fragen sollen in FAQs überführt und zeitnah veröffentlicht werden.
Ausblick
Ergänzend zu dem im Webinar in Aussicht gestellten FAQ-Dokument wurde angekündigt, dass (voraussichtlich) am 27. Mai 2026 eine gemeinsame „Antragskonferenz“ als Präsenzveranstaltung bei 50Hertz in Berlin stattfinden wird. Die Antragskonferenz soll nach dem Willen der ÜNB der frühzeitigen Abstimmung zentraler Verfahrensinhalte dienen.
Fazit
Das Reifegradverfahren der ÜNB gestaltet die Netzanschlusspraxis grundlegend neu. Für Marktteilnehmer bedeutet dies insbesondere genauere und teils höhere Anforderungen an Projektvorbereitung und Dokumentation, eine stärkere Gewichtung von Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität, sowie einen deutlich formalisierten und strukturierten Antragsprozess.
Die Entwicklung ist für alle Akteure mit Anschlussbedarf an das Übertragungsnetz voraussichtlich von erheblicher praktischer Relevanz.