2 Juli 2026
Teilen Drucken

Koalition stellt weitreichende Reformpläne im Arbeitsrecht vor – was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

To The Point
(3 min read)

Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 ein umfassendes Reformpaket mit 34 Maßnahmen vorgestellt. Ziel ist es, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, Bürokratie abzubauen und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Für Arbeitgeber besonders relevant sind die geplanten Änderungen beim Kündigungsschutz für Hochverdiener, bei sachgrundlosen Befristungen und beim Umgang mit Arbeitsunfähigkeit. Noch handelt es sich allerdings um politische Eckpunkte – nicht um geltendes Recht. Entscheidend wird sein, ob und in welcher Form die angekündigten Maßnahmen nun tatsächlich in praxistaugliche Gesetzentwürfe übersetzt werden.

Kündigungsschutz für Hochverdiener: Abfindungsoption mit vielen offenen Fragen
Befristungen: Mehr Spielraum und weniger Formaufwand
Arbeitsunfähigkeit: Ende der Telefon-AU und Nachweis ab dem ersten Tag
Weitere arbeitgeberrelevante Punkte

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Das Reformpaket ist ein wichtiges Signal, aber noch keine Handlungsgrundlage für Änderungen im laufenden HR-Alltag. Zunächst müssen die zuständigen Ministerien Gesetzentwürfe erarbeiten; anschließend folgen das parlamentarische Verfahren.

Arbeitgeber sollten die Entwicklung dennoch eng verfolgen und bereits jetzt eine erste Bestandsaufnahme vorbereiten: Welche Positionen könnten unter die geplante Hochverdienerregelung fallen? Wo werden sachgrundlose Befristungen genutzt? Welche internen Prozesse bestehen bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit? Und wo verzögern Mitbestimmungsprozesse die Einführung neuer technischer Systeme?

Sollten die Reformen in der angekündigten Form umgesetzt werden, könnten sie Arbeitgebern in mehreren praktisch wichtigen Bereichen spürbar mehr Handlungsspielraum geben. Entscheidend wird jedoch sein, ob aus den politischen Eckpunkten schlanke, rechtssichere und praxistaugliche gesetzliche Regelungen werden.