EXPERTISE

Dr. Martin Lüderitz verantwortet das deutsche Arbeitsrechtsteam und berät seit über 15 Jahren nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die Beratung von Arbeitgebern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, einschließlich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Massenentlassungen. Er arbeitet regelmäßig mit den Anwälten der Kanzlei anderer Rechtsordnungen sowie mit befreundeten Kanzleien zusammen, wobei er sich auf grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse für internationale Mandanten konzentriert.

Martin Lüderitz begleitet Mandanten bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen sowie im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei Unternehmenstransaktionen.

Er hat vertiefte Erfahrungen in der Beratung zur Altersversorgung, zu Bonusplänen und zu Mitarbeiteraktienoptionsplänen (ESOP). Darüber hinaus umfasst seine Tätigkeit die Vertretung von Unternehmen bei der Verhandlung in komplexen Angelegenheiten, an denen Betriebsräte beteiligt sind, wie z.B. Interessenausgleiche und Sozialpläne, sowie bei der Verhandlung von Tarifverträgen.

Martin Lüderitz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitgeber vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Erfahrung
  • Beratung eines internationalen Forschungsinstituts in allen Fragen des internationalen Personaleinsatzes.
  • Beratung eines US Gesundheitsinformations-Technologieunternehmens im Rahmen und im Nachgang einer Transaktion hinsichtlich Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen.
  • Arbeitsrechtliche Beratung sowie gerichtliche Vertretung eines überregionalen Betreibers von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und MVZ.
  • Arbeitsrechtliche Beratung eines europaweit tätigen Lebensmittelkonzerns im Bereich Mitbestimmung und Compliance.
Ausbildung

Martin Lüderitz hat an der Ludwig Maximilians Universität München studiert. Nach seinem Referendariat, u.a. mit Auslandsstation in Pasadena, CA, USA, hat er sein zweites Staatsexamen am Oberlandesgericht München abgelegt. Seine Promotion erfolgte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Universität Potsdam. Nach jeweils mehrjähriger Tätigkeit in Arbeitsrechtsboutiquen in Reutlingen und Hamburg war er für mehr als sechs Jahre für eine US-amerikanische Großkanzlei tätig, bevor er Mitte 2019 zu Addleshaw Goddard wechselte.

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Veröffentlichungen
  • Auf sicheren Kanälen (Whistleblowing) Personalwirtschaft 08/2021
  • Arbeitsrecht nach dem Brexit – was Unternehmen wissen müssen – Haufe 04/2021 (Lüderitz/Harrop)
  • Was Corona mit dem Resturlaub macht - Personalwirtschaft 12/2020 (Lüderitz/Sechtem)
  • Kündigungen – Personalanpassungen in Pandemiezeiten, Sonderheft Arbeitsrecht – Personalwirtschaft 10/2020 (Lüderitz/Peters)
  • Minimal justiert – Änderung des 2. Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes, Personalwirtschaft 1/2020 (Lüderitz/Krampitz)
  • Nicht in Stein gemeißelt – Verfall von Urlaubsansprüchen, Sonderheft Arbeitsrecht – Personalwirtschaft 10/2019 (Lüderitz/Peters)
  • Kommentar zu EuGH v. 6.11.2018 – C684/16 (Kein Verfall von Urlaubsansprüchen), BB 2019, 313
  • Auflösungsantrag und Anforderungen an Einstellungs- und Entlassungskompetenz, DB 2018, 2183
  • Das Annahmeverzugsrisiko des Arbeitgebers, NZA 2011, 313 (Lüderitz/Pawlak)
  • Rückforderung von Vergütung, BB 2010, 2629
  • Führung auf Probe und Führung auf Zeit im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, ZTR 2008, 642 (Lüderitz/Pawlak)
  • Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen, Verlag Peter Lang, 2005
Mitgliedschaften
  • Europäische Vereinigung der Arbeitsrechtsanwälte e.V.
  • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Deutsch-Schwedische Handelskammer
Auszeichnungen
  • „Deutschlands beste Anwälte” für Arbeitsrecht (Handelsblatt & Best Lawyers, seit 2021)