Die Energiewirtschaft ist im Wandel. Das Energierecht auch. Und wer den Rechtsrahmen kennt, ist im Vorteil. Willkommen in der Regelzone, dem Podcast von Adelshaw Goddard. Wir sprechen über Recht, Regulierung und Strategie. Und was das für Unternehmen, Investoren und den Markt konkret bedeutet. Mit Alessandra Freyer und Karl Holtkamp. Auf geht's.
Alessandra Freyer
Karl, auf geht's. Lass uns über Energierecht sprechen.
Karl Holtkamp
Ja, Alessandra, heute eine These von mir: Der Speicherboom ist in Deutschland aktuell weniger ein Speicher als ein Netzanschlussthema.
Alessandra Freyer
Ja, da ist was dran. Grade in der letzten Zeit wurde enorm viel über neue Großprojekte berichtet.
Über Milliardeninvestitionen hat man gelesen in der Presse, Rekordzahlen bei Netzanschlussanfragen. Also darüber, ja, hast du schon recht, wurde wirklich sehr viel berichtet.
Karl Holtkamp
Gleichzeitig hat sich der Fokus auch verschoben. Also vor Jahren ging es eher die Frage, also wenn wir jetzt wirklich ein bisschen zurückdenken, ob Batteriespeicher überhaupt wirtschaftlich betrieben werden können. Das haben wir hinter uns gelassen.
Alessandra Freyer
Ja, total. Also heute habe ich wirklich den Eindruck, dass viele Projektentwickler eine andere Frage beschäftigt, ob sie nämlich überhaupt einen Netzanschluss bekommen.
Karl Holtkamp
Ja.
Alessandra Freyer
Haben wir auch schon in der letzten Folge drüber gesprochen, die Zahl der Speicherprojekte, die wächst rasant und Netzanschlusskapazitäten werden auf der anderen Seite immer knapper und plötzlich geht's dann doch nicht mehr darum oder nicht mehr nur, ob ein Projekt wirtschaftlich ist.
Karl Holtkamp
Sondern auch, du sagst es, ob es überhaupt eine realistische Chance auf Netzkapazität beziehungsweise Netzanschluss hat. Deshalb wollen wir heute über Batteriespeicher und Netzanschluss sprechen, und zwar nicht nur darüber, wie man einen Anschluss bekommt, sondern auch über das, was danach passiert. Denn derzeit verändern gleich, ja, mehrere Entwicklungen die Spielregeln, die Rahmenbedingungen ganz erheblich.
Ich denke insbesondere an das neue Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber und an flexible Netzanschlussverträge.
Alessandra Freyer
Ja, auf den ersten Blick erst mal recht unterschiedliche Themen.
Karl Holtkamp
Tatsächlich hängen sie eng zusammen, finde ich. Also für Speicherentwickler oder Investoren beantwortet beides nämlich eine zentrale Frage, und zwar: Wie kommt ein Batteriespeicher ans Netz und unter welchen Bedingungen lässt sich das ganze Projekt anschließend auch wirtschaftlich betreiben?
Alessandra Freyer
Oder anders gesagt: Batteriespeicher und Netzanschluss im Fokus.
Karl Holtkamp
Darum geht's heute, genau. An einem Thema kommt man aktuell kaum vorbei beziehungsweise jedenfalls seit dem 1. April diesen Jahres nicht, nämlich dem Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, also 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW, wenden dieses neue Verfahren zum Netzanschluss seit dem 1.
April '26 an. Das ist erst mal Fakt und es ersetzt eben für den Anschluss an das Übertragungsnetz auch das bisherige Vorgehen, also das sogenannte Windhundprinzip.
Alessandra Freyer
Das klingt erst mal gut, ja.
Karl Holtkamp
Also die Vergabe schlicht nach Antragseingangszeitpunkt und ersetzt das Ganze eben durch eine Bewertung nach Projektreife.
Deswegen auch Reifegradverfahren.
Alessandra Freyer
Ja, und ich finde, diese überrascht eigentlich nicht, diese Entwicklung. Ich habe mir im Vorfeld zu unserer Podcast-Folge, zu unserer Aufnahme mal ein paar Zahlen angesehen und es ist so, dass Ende 2022 lagen wir bei den vier ÜNB bei Anträgen in Höhe von etwa 15 Gigawatt Ende 2025 waren es bereits 220 Gigawatt.
Das ist mehr als das 14-einhalbfache in drei Jahren. Also das musst du dir mal vorstellen. Und das ist mehr als die gesamte installierte Erzeugungsleistung in Deutschland.
Karl Holtkamp
Da ist ordentlich was los und genau die Entwicklung hat ja auch das bisherige Verfahren total unter Druck gesetzt. Dieses klassische „First come, first served“-Prinzip funktioniert ja auch nur so lange, wie die Zahl der Anträge beherrschbar bleibt, vor allem auf Netzbetreiberseite.
Die konnten das schlicht nicht mehr abarbeiten, soweit ich gehört habe. Und dieses „First come, first served“- oder auch Windhundprinzip enthält eben keine rechtzeitige Qualitätskontrolle. Sprich, wer früh einen Antrag stellt, blockiert entsprechende Netzkapazitäten, unabhängig davon, wie weit und wie konkret sein Projekt schon fortgeschritten ist.
Alessandra Freyer
Ja, du sagst es, weil auch wenn man den ÜNB zugehört hat, haben sie, was ich auch erstaunlich finde, in letzter Zeit offen auch von spekulativen Projekten gesprochen und auch noch mal-
Karl Holtkamp
Zombie Projekte.
Alessandra Freyer
Interessanter Begriff, genau von Zombie Projekten, die halt den echten Vorhaben dann den Weg versperren.
Und das Reifegradverfahren soll ja genau das verhindern. Windhundprinzip, da habe ich vorhin schon so ein bisschen geschmunzelt. Das hast du ja schon angesprochen. Die Grundidee ist jetzt anders. Also es soll nicht mehr der Schnellste bevorzugt werden, sondern derjenige, der nachweisen kann, dass sein Projekt auch umsetzungsreif ist.
Karl Holtkamp
Lass uns doch mal dieses neue Verfahren ein bisschen genauer angucken. Vielleicht kann ich erst mal einen kurzen Überblick geben oder machen wir's zusammen. Also das Verfahren besteht ja letztlich aus drei Phasen jetzt, so wie's stattfinden soll. Das heißt, erste Phase wird eine Info und Antragsphase sein und soll drei Monate dauern.
Antragsteller können also informelle Anfragen stellen und Unterlagen vorbereiten. Am Ende gibt es dann einen Stichtag für die Antragseinreichung und das ist wichtig, wer bis dahin auch keinen Antrag eingereicht hat, der ist für den laufenden Zyklus dann erst mal raus.
Alessandra Freyer
Dann vielleicht Phase zwei. Das ist eine Clusterstudie mit reifegradbasierter Priorisierung, dauert fünf Monate und hier prüfen die ÜNB zunächst die Mindestanforderungen und wer sie nicht erfüllt, dann endet das Verfahren mit einer Absage und Rückerstattung der halben Antragspauschale.
Karl Holtkamp
Und andersrum, wer die Anforderungen wiederum erfüllt, der wird nach Reifegrad bewertet. Wir hatten es kurz angetippt eingangs und erhält dann bei verfügbarer Kapazität jedenfalls auch ein Angebot. Und dann schließt sich noch Phase drei an, die eigentliche Angebotsphase, in der der Antragsteller dann noch mal einen Monat Zeit hat, dass das Angebot durch Zahlung einer sogenannten Realisierungskaution anzunehmen.
Alessandra Freyer
Gutes Stichwort, gutes Stichwort. Da bist du ja schon bei einem meiner Lieblingsthemen mitunter, und zwar der Finanzierung.
Vielleicht mal ganz kurz zu den Kosten. Immer sehr wichtiger Punkt. Also es ist so, dass du erst mal mit Antragseinreichung 50.999 Euro zahlst. Das ist die Antragspauschale und die soll die Bearbeitungskosten der ÖNB decken. Nimmt der Antragssteller dann das Angebot an, kommt dann, wie du es schon gesagt hast, die Realisierungskaution dazu.
Karl Holtkamp
Genau.
Alessandra Freyer
Das sind 1.500 Euro pro Megawatt der beantragten Anschlussleistung. Aber das wird später dann auf den Baukostenzuschuss angerechnet.
Karl Holtkamp
Mal konkret vielleicht, wenn wir sagen, wir haben zweihundert MW-Projekt, das heißt dann-
Alessandra Freyer
Du, das heißt zweihundert MW, 300.000 Euro allein an Kaution.
Im Verhältnis natürlich zu den Baukostenzuschüssen später. Das sind dann erst mal Peanuts, aber trotzdem muss dieser Betrag, der muss ja früh gebunden werden. Oder der ist dann früh gebunden.
Karl Holtkamp
Dann lass uns kurz auch über das Thema Bewertung sprechen. Wie wird die Projektreife, auf die es ankommt, denn bewertet?
Und da gibt es vier Kategorien. Zum einen die Flächensicherung und der Genehmigungsstand, also der Fortschritt im Genehmigungsaufwand. Dreißig Prozent macht das aus. Technisches Anlagen- und Anschlusskonzept brauchen wir als zweites. Das macht wiederum dreißig Prozent aus. Dann die eigene Leistungsfähigkeit des Antragstellers, auch 30 Prozent und Netz- und Systemnutzen hier mit zehn Prozent noch in der Bewertung drin, also etwa bei so hybriden Co-Location-Vorhaben mit mehreren Technologien oder Antragstellern.
Das wird auch mit bewertet.
Alessandra Freyer
Dabei find ich besonders interessant die erste Kategorie, die du genannt hast, also Flächensicherung und Genehmigungsstand, weil dort entscheidet sich schon ziemlich früh, wie viele Projekte beziehungsweise wie viele Projekte, wie viele Punkte ein Projekt sammeln kann. Also für die Mindestanforderung braucht man Grundbuchauszug und eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer, die, ja, die Exklusivität bestätigt, also auch eine Reservierungsvereinbarung, Kaufvorvertrag oder Ähnliches.
Plus auch noch eine Genehmigungsstrategie. Also das reicht dann für die Zulässigkeit. Und natürlich, was wollen sie alle? Mehr Punkte. Und wer mehr Punkte will, der braucht natürlich belastbare Nachweise wie notariellen Kaufvorvertrag, Pachtvertrag oder es kommt auch noch in Betracht, ja, ein Eigentumsnachweis einfach.
Karl Holtkamp
Alles wichtige Punkte, wie ich finde. Und die Musik spielt dann dort, wenn's ins Detail geht. Wir haben jetzt noch recht überblicksartig über die vier Bewertungskategorien gesprochen und viele praktische Detailfragen klären sich oder haben sich geklärt, einerseits im Rahmen einer Infoveranstaltung der ÖNB, die es gab Aber auch in einem FAQ-Dokument, dass die Übertragungsnetzbetreiber Mitte Mai veröffentlicht haben und das soll auch regelmäßig aktualisiert werden.
Und das ist natürlich super interessant, weil da kann man anhand dieser Beispielfragen, die schon im Raum sind, die faktisch von Anschlussnehmern gestellt wurden und auch beantwortet sind, jedenfalls mal von den ÜNB. Da kann man richtig reingehen und das sind die interessanten Themen, wie ich finde.
Alessandra Freyer
Eine zentrale Frage aus den FAQs: Was passiert denn eigentlich mit alten Netzanschlussreservierungen?
Karl Holtkamp
Bereits erteilte verbindliche Zusagen behalten jedenfalls ihre Gültigkeit, so die Aussage der ÜNB. Also ein wichtiger Bestandsschutz an der Stelle.
Alessandra Freyer
Eine weitere Frage aus den FAQs, die ich auch noch interessant fand, die betrifft die parallelen Anträge an mehreren Umspannwerken.
Und hier lautet die Antwort: Ja, ist möglich, aber jeder Antrag muss die Mindestanforderung unabhängig erfüllen. Und wir sind wieder beim Geld: Die Antragspauschale fällt je Antrag an. Das ist bewusst natürlich so gestaltet, um spekulative Mehrfachanträge, ist ja auch nicht unüblich, die sollen einfach begrenzt werden. Das soll nicht mehr möglich sein.
Karl Holtkamp
Ja, das verstehe ich. Nachdem man das alte Verfahren ja gerade abgeschafft hat, um Zombie-Anträge zu vermeiden, da möchte man sich nicht gleich wieder Mehrfachanträge ins Postfach legen. Ich fand aber auch schön, ich nehme auch mal noch eine raus und wegen der Praxisrelevanz die Frage: Reicht denn ein aufschiebend bedingter Kaufvertrag, also mal was ganz Spezifisches, etwa sagen wir mal unter der Bedingung einer Baugenehmigung, die noch zu erteilen ist für die jeweils höhere Punktzahl.
Du hast eben gesagt, klar, jeder will so viel Punkte und nicht nur die Mindestpunktzahl. Und da ist die Antwort der Übertragungsnetzbetreiber in den FAQs jedenfalls jetzt erst mal: Nein. So ein bedingter Kaufvertrag wird erst mal nur wie ein Kaufvorvertrag gewertet, sprich ein Punkt statt zwei, ja, in der Realität.
Und das ist, glaube ich, ein ganz klassisches Dilemma, was sich aufzeigt an der Frage ist nämlich: Wer früh im Verfahren dran ist, hat oft schlicht noch keine Baugenehmigung und will dann keine bedingungslose Kaufverpflichtung jedenfalls eingehen, bekommt dafür aber wiederum weniger Punkte im Netzanschlussantragsverfahren und damit muss man umgehen.
Ein Ausweg, der erst mal der offensichtlichste vielleicht ist, das können dann Klauseln zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sein oder dergleichen, die ja je nach Einzelfallbewertung, so klang's jetzt in den FAQs der ÜNB jedenfalls mal als bedingungslose Verträge anerkannt werden können.
Aber ohne Garantie, wie es so schön hieß an, an der Stelle, ja. Sprich, die Unternehmen müssen an der Stelle eine Risikobewertung vornehmen und sich überlegen, wie man vielleicht trotz des fehlenden Fortschritts im Verfahren die möglichst hohe Punktzahl erreichen kann.
Alessandra Freyer
Ja, ich find, was du grade gesagt hast, das zeigt eigentlich ganz gut, worauf die ÜNB hinauswollen.
Also sie wollen natürlich möglichst früh erkennen, welche Projekte tatsächlich realisiert werden sollen. Aber natürlich auch für Projektentwickler bedeutet das halt auch, dass sie sich früher festlegen müssen, als ihnen vielleicht eigentlich lieb ist. Noch eine Frage aus den FAQs, die ich auch noch interessant fand, die mir aufgefallen ist: Bei Co-Location-Projekten gibt die Projekthybridisierung Bonuspunkte, aber das gesamte Projekt wird als ein Antrag mit einem gemeinsamen Netzanschlussreservierungsangebot bewertet.
Also separate Angebote für Teilprojekte, die gibt's halt nicht. Und noch wichtig, Stichwort Leistungsbandbreite bei modularen Projekten: Das ist nicht möglich. Es muss eine- Also kein Band
Karl Holtkamp
oder...
Alessandra Freyer
Nein, kein, keine Bänder oder Optionen. Es muss eine konkrete Anschlussleistung beantragt werden.
Karl Holtkamp
Dafür hat dann andersrum die geplante Kapazität selbst auf die Bewertung im Rahmen des Reifegradverfahrens erst mal keinen Einfluss.
Man muss sich halt im Antrag festlegen.
Alessandra Freyer
Und was ist bei Punktegleichheit?
Karl Holtkamp
Dürfte in der Praxis ja tatsächlich auch vorkommen oder gar nicht so selten vielleicht. Es soll eine Kaskade geben letztlich. Dann zählt zuerst die Wartezeit, also doch wieder, wer früher den Antrag gestellt hat, gewinnt. Als Referenzdatum ist dann der Stichtag des jeweiligen Antragszyklus entscheidend.
Als zweites hat dann danach einen Antrag mit einem standortgebundenen Bedarf, wie es heißt, Vorrang. Also denken wir an den Industriebetrieb an einer bestehenden Entnahmestelle. Und wenn das auch zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, entscheidet tatsächlich das Losverfahren.
Alessandra Freyer
Also der Glückliche gewinnt.
Karl Holtkamp
Genau.
Alessandra Freyer
Man sieht einfach, dass die ONB viele praktische Detailfragen in ihren FAQs beantwortet haben. Und das Verfahren dadurch auch so deutlich konkretisiert haben. Das schafft natürlich für viele, wir haben auch mit vielen Mandanten natürlich darüber gesprochen, erst mal eine gute Orientierung, aber ganz verschwunden sind diese Unsicherheiten natürlich noch nicht.
Karl Holtkamp
Es ist eine Handhabe in einem sehr rechtsunsicheren Bereich. So kann man das, glaube ich, zusammenfassen.
Alessandra Freyer
Du hast es vorhin schon genutzt, einmal das Wort, im anderen Zusammenhang, aber wenn etwas offenbleibt, die Frage stelle ich mir auch. Du hast es grad schon gesagt, was bleibt offen? Und ich finde, das ist natürlich die rechtliche Basis.
Das Reifegradverfahren, das stützt sich jetzt auf, um mal einen Paragrafen zu nennen, Paragraph 17 ENWG, aber das ist natürlich deutlich weniger präzise als die frühe KraftNAV. Also es gibt bisher keine Verordnung, die das Verfahren explizit absichert und für weit fortgeschrittene Projekte im alten Verfahren sorgt das natürlich wiederum für erhebliche Rechtsunsicherheiten.
Karl Holtkamp
Ja klar, also letztlich ist es ein Verfahren, was die Netzbetreiber selbst entwickelt haben und zur Anwendung bringen.
Alessandra Freyer
Ja, so ist das. Und das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Regelungsentwurf für ein neues Netzanschlussverfahren angekündigt. Ja, Zeitpunkt und Inhalt.
Karl Holtkamp
Offen.
Alessandra Freyer
Offen, würde ich auch mal sagen.
Nach dem Reifegradverfahren stellt sich aber auch gleich die nächste Frage: Selbst wenn ich Netzkapazität bekomme, zu welchen Bedingungen? Damit sind wir bei flexiblen Netzanschlussverträgen, kurz FCAs, als eine Gestaltungsmöglichkeit.
Karl Holtkamp
Ja, und da sind wir beim zweiten Thema von heute.
Also ich glaube, die Grundidee ist, das Netz ist nicht immer voll ausgelastet. Ein klassischer Netzanschlussvertrag, wie wir ihn aus der Vergangenheit kennen, reserviert dem Anschlussnehmer aber eine feste Kapazität zu jedem Zeitpunkt und das verursacht Kosten, weil der Netzbetreiber sein Netz in, in Summe jedenfalls so auslegen muss, dass alle Anschlussnehmer ihre Kapazität theoretisch auch gleichzeitig nutzen können.
FCAs oder du sagtest die flexiblen Netzanschlussverträge, die es übrigens nicht einheitlich gibt, aber dazu kommen wir vielleicht gleich noch, verfolgen da einen anderen Ansatz. Also letztlich bekommt der Anschlussnehmer mit Unterzeichnung Netzzugang, akzeptiert aber, dass der Netzbetreiber den Anschluss in bestimmten Situationen, die man dann regeln muss, drosseln oder unterbrechen darf.
Und dafür soll er letztlich, so die Idee jedenfalls, schneller oder günstiger am Netz sein und der Netzbetreiber kann auch mehr Anschlussnehmer ans Netz bringen. Also so viel vielleicht mal ganz grob als Vorrede.
Alessandra Freyer
Klar, erst mal klingt das attraktiv, vor allem wenn Netzkapazität, was wir haben, knapp ist.
Aber der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail. Denn es ist auch so, dass FCAs für Anschlussnehmer auch erhebliche Nachteile mit sich bringen, weshalb auch, klar, wenn wir Branchenveranstaltungen besuchen, da wird das Thema kontrovers diskutiert. So viel ist klar. Und die Einschränkung, weil's halt so ist, dass die Einschränkungen je nach Ausgestaltung erheblich sein können.
Und die unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Das eigentliche Thema ist hier Standardisierung und die Wahl der Begrenzungsmittel.
Karl Holtkamp
Also wir brauchen einfach mehr Sicherheit, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, die Entscheidungen treffen wollen und deshalb geht's auch kurz oder jedenfalls mittelfristig um eine Vereinheitlichung für mehr Investitionssicherheit.
Ganz aktuell gibt's jetzt ja einen ersten Mustervertrag. Manche werden es gesehen haben, ein Mustervertrag von der Fachagentur Wind und Solar. Das ist gut Aber es gibt eben noch keinen Markt- oder Verbändestandard, geschweige denn eine noch offiziellere Lösung. Und wir können ja mal ein bisschen über diesen Mustervertrag reden, um ein paar Themen durchzugehen, denn der unterscheidet ja auch zu Recht verschiedene Begrenzungsmittel.
Alessandra Freyer
Begrenzungsmittel, du sagst es. Was könnte da in Betracht kommen? Und ich find sehr naheliegend, ist halt klassisch Abregelung. Das heißt, die Möglichkeit, die Einspeiseleistung bei Netzengpässen zu reduzieren. Ist aber etwas anders als im EEG-Kontext. Da gibt's ja diese Entschädigungspflicht und bei FCAs sieht das doch schon ein bisschen anders aus.
Es ist auf jeden Fall komplizierter, weil hier wird nicht jede Einschränkung automatisch entschädigt.
Karl Holtkamp
Muss man eben regeln und der Mustervertrag sieht insofern vor, dass Abregelungen jedenfalls bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Jahr erst mal entschädigungsfrei sind und darüber hinaus gibt's dann Entschädigungen, aber eben nicht immer kostendeckend.
Alessandra Freyer
Schade.
Karl Holtkamp
Ja, genau. Für einen Batteriespeicher, der auf Arbitrage oder Regelenergiemärkte angewiesen ist, kann das entsprechend problematisch sein, denn nehmen wir mal an, der wird grade in den Stunden mit den vielleicht höchsten Preisen gedrosselt, dann verliert man als Speicherbetreiber seine Deckungsbeiträge und kann ebenso dann auch seine vertraglichen Verpflichtungen im Regelenergiemarkt vielleicht nicht erfüllen.
Das mal als Gedanke.
Alessandra Freyer
Begrenzungsmittel. Es gibt ja im Wesentlichen vier. Da haben wir zum einen Mal Leistungsbegrenzung, also so eine Obergrenze für Einspeise- und Bezugsleistung. Als zweites haben wir die zeitliche Begrenzung, also die maximale Stundenzahl pro Jahr. Dann gibt's noch die Gradientenbeschränkung und das ist eine begrenzte Leistungsänderungsgeschwindigkeit, also in Anführungsstrichen Ramp Rates genannt.
Und was haben wir noch? Die vollständige Unterbrechung in definierten Situationen. Worst Case quasi, etwa bei bestimmten Netzfrequenzen oder Spannungen.
Karl Holtkamp
Du hast es gesagt, der Teufel liegt im Detail und man muss eben gucken, was für Begrenzungen dann vereinbart werden. Je nach Geschäftsmodell wirken die sich unterschiedlich aus.
Also für einen Speicher mit Primärregelleistung sind kurze Unterbrechungen vielleicht eher tragbar, wenn die Vergütung leistungsbasiert ist. Für einen Speicher, der im Day-Ahead-Handel Arbitrage betreibt, sind die Unterbrechungen jedenfalls in den Stunden, wo die hohen Preis-Spreads stattfinden, das ist direkt umsatzmindernd.
Alessandra Freyer
Das ist umsatzmindernd. Also wenn ich Investor wäre, finde ich zwei Punkte am interessantesten. Es ist einmal Geschwindigkeit. Ich möchte es natürlich schnell haben. Und ein FCA-Projekt kann schneller ans Netz als eins mit vollwertigem Anschluss angesichts der langen Warteschlange, die wir haben. Und das ist im Reifegradverfahren dann doch nicht so trivial und Kosten.
Wichtig, da Baukostenzuschüsse und Netzentgelte bei kleinerer reservierter Kapazität einfach niedriger sind. Es ist einfach so.
Karl Holtkamp
Also dem stehen dann natürlich auch erhebliche Risiken gegenüber. Wir haben eine Planungsunsicherheit, solange die Drosselzeiten, nenn ich sie mal, unklar sind und die entsprechende Erlösprognose und dadurch wird wiederum die Finanzierbarkeit extrem erschwert.
Also das sind schon knackige Themen und vor allem für mich treibt am meisten um der fehlende regulatorische Rahmen naturgemäß.
Alessandra Freyer
Naturgemäß, ja.
Karl Holtkamp
Es gibt eben jetzt vielleicht mal einen Mustervertrag, aber es gibt eben keine einheitlich akzeptierte Lösung im Markt, die die nötige Rechtssicherheit vermitteln könnte und das ist für Investoren einfach Gift, muss man so klar sagen.
Alessandra Freyer
Ja, auch noch mal vielleicht zur Einordnung: Das Bundeswirtschaftsministerium und die BNetzA, die sehen FCAs als möglichen Baustein für einen schnelleren Netzausbau. Mit ersten Modellprojekten muss man sagen, für Wind, für PV. Für Batteriespeicher ist aber die Situation dann doch schon deutlich schwieriger, weil ihr Geschäftsmodell einfach stärker von der Anschlussverfügbarkeit abhängt.
Naturgemäß ist die Branche entsprechend gespalten. Es gibt einmal diesen pragmatischen Weg im überfüllten Netz versus Verlagerung der Netzausbaukosten auf die Anschlussinhaber.
Karl Holtkamp
Ja, also insgesamt knifflig, ja. Und wie ich finde, ist es einfach ein sehr schmaler Grat mit den flexiblen Netzanschlussvereinbarungen.
Schmaler Grat, weil zwischen einerseits einer Begrenzung mit Augenmaß, das kann ja als Lösung für Netzengpässe durchaus sinnvoll sein, aber andererseits eben einem Abwürgen von dem Markt insgesamt durch zu weitgehende Begrenzung eines Marktes, der noch im Entstehen befindlich ist, wohlgemerkt. Das ist nicht einfach und bedarf eben einer Austarierung und da sind wir noch nicht im Moment.
Ja, also klar, die ersten Verträge sind geschlossen, aber das wird sich noch finden. Und ich fürchte, wir sind damit schon oder es klingt so, wären wir schon bei unserem Fazit für die Folge.
Alessandra Freyer
Also wer heute einen Batteriespeicher ans Stromnetz anschließen will, der ist ein bisschen so wie ein Kapitän, finde ich.
Um es mal so zu sagen. Also er navigiert durch sich überlagernde Systeme. Also das Reifegradverfahren entscheidet für Anschlüsse an das Übertragungsnetz, ob und wann ein Projekt überhaupt die erforderliche Netzanschlusskapazität erhält. Dann haben wir die flexiblen Netzanschlussverträge und die können natürlich den Zugang beschleunigen, bringen aber betriebliche Einschränkungen und auch wirtschaftliche Folgen mit sich.
Ja, und daneben schafft übrigens das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz.
Karl Holtkamp
Was für ein schönes Wort wieder von unserem Gesetzgeber.
Alessandra Freyer
Ein wunderschönes Wort. Das schafft einen neuen Kapazitätsmarkt, der allerdings, so viel möchte ich noch in Kürze hinzufügen, viele heutige Speicherprojekte von der ersten Ausschreibungsrunde ausschließt.
Karl Holtkamp
Ja, das ist ein Thema, das haben wir jetzt heute nicht mehr besprechen können. Können wir uns ja für ein anderes Mal noch vornehmen, aber richtig. Also da in der ersten Runde jedenfalls finden Speicher wahrscheinlich nicht statt aufgrund der Anforderungen. Ja, Fazit: Also was mich am meisten beschäftigt, ist, dass, dass die Systeme Reifegradverfahren und dann auch die Netzanschlussverträge, die flexiblen, nicht aufeinander abgestimmt sind bislang.
Also ich habe es gesagt, das Reifegradverfahren ist letztlich nichts anderes als eine Übertragungsnetzbetreiberinitiative. Super, aber ohne Gesetzgebungsauftrag im eigentlichen Sinne. Und die FCAs kommen in der Regel von den Netzbetreibern oder jetzt eben dieses Muster, was wir haben, aus der Branche und vielleicht dann doch noch ein Satz zu diesem StromVKG.
Ich sag das Wort jetzt nicht noch mal. Du hast es angesprochen. Das ist ja auch noch im parlamentarischen Verfahren und hat eine ganz eigene Dynamik. Also man sieht, diese drei Punkte sind noch nicht ganz, ja, gut aufeinander abgestimmt. Für Marktteilnehmer heißt das für mich, alles gleichzeitig im Blick behalten und vor allem auch die Wechselwirkungen verstehen.
Dann kann's klappen.
Alessandra Freyer
Ja, damit sind wir am Ende dieser Folge und ich freue mich auf die nächste Folge mit dir.
Karl Holtkamp
Ich freue mich drauf.