23 Februar 2024
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Die neue AML/CFT-Behörde der EU wird ihren Sitz in Frankfurt haben

To The Point
(4 min read)

Angesichts der grenzüberschreitenden Dimension der Finanzkriminalität wird die Schaffung einer AML/CFT-Behörde auf Unionsebene (AMLA) als geeignete Maßnahme zur Behebung der Mängel des bestehenden Systems angesehen. Die AMLA wird für die direkte Aufsicht über verpflichtete Finanzunternehmen mit einem "hohen Risikoprofil" verantwortlich sein. Die AML/CFT-Aufsicht über die verbleibenden verpflichteten Finanzunternehmen sowie die verpflichteten Nichtfinanzunternehmen wird vorerst hauptsächlich auf nationaler Ebene erfolgen. Es wird erwartet, dass die AMLA bis Mitte 2025 die meisten ihrer Aufgaben und Befugnisse übernimmt.

Rechtsrahmen

EU-Primärrecht, welches auf das neue AML/CFT-Aufsichtssystem Anwendung findet, ist Artikel 114 AEUV ("Harmonisierung" nationaler Vorschriften).

EU-Sekundärrecht umfasst unter anderem

  • eine Verordnung zur Errichtung einer neuen EU AML/CFT-Behörde,
  • eine Verordnung über die AML/CFT-Verpflichtungen,
  • eine Verordnung über Geldtransfers (Neufassung),
  • eine Richtlinie (6.) über die nationalen Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche, sowie
  • von der AMLA entwickelte Rechtsakte wie technische Regulierungsstandards, Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen.

Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens ist die AMLA berechtigt, ihr Mandat zu erfüllen.

„Hochrisiko“-Finanzunternehmen – Auswahlkriterien

Die AMLA wird nur eine begrenzte Anzahl von verpflichteten Unternehmen (voraussichtlich 40) direkt beaufsichtigen.

Um zu qualifizieren, muss das Unternehmen

  • zum Finanzsektor gehören (einschließlich Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen),
  • in mindestens sechs Mitgliedstaaten entweder im Wege der Niederlassung oder des freien Dienstleistungsverkehrs tätig sein, und 
  • ein „Restrisikoprofil“ aufweisen, das nach der einschlägigen Risikomethodik als „hoch" eingestuft wird.

Dezentrale Einrichtung

Das neue AML/CFT-Aufsichtssystem besteht aus der AMLA und nationalen Behörden mit einem AML/CFT-Aufsichtsmandat (nationale AML/CFT-Aufsichtsbehörden).

Die direkte Aufsicht über „Hochrisiko“-Finanzunternehmen wird unter der Leitung der AMLA von gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams) durchgeführt, zu denen auch Mitarbeiter der nationalen AML/CFT-Aufsichtsbehörden gehören.

In Bezug auf die verbleibenden verpflichteten Finanzunternehmen sowie die verpflichteten Nichtfinanzunternehmen wird die AMLA aufgrund ihrer Kontrollbefugnisse gegenüber den nationalen AML/CFT-Aufsichtsbehörden als indirekte Aufsichtsbehörde fungieren.

Was ist zu tun?

Die Einrichtung der AMLA wird zu einer verstärkten AML/CFT-Aufsicht für alle verpflichteten Unternehmen führen, da die nationalen AML/CFT-Aufsichtsbehörden einer intensiven Prüfung durch die AMLA unterliegen werden.

Die BaFin hat bereits darauf hingewiesen, dass sie ihre AML/CFT-Aufsichts- und Prüfungsaktivitäten, wozu auch Sonderprüfungen nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) gehören, verstärken wird.

Um das Risiko von Sanktionen und Geldstrafen zu minimieren, sollten die verpflichteten Unternehmen zunächst ihre AML/CFT-Risikoanalyse, internen Richtlinien, Verfahren und Kontrollen überprüfen, auch mit Blick auf die Einhaltung von Finanzsanktionen.

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